Kooperations- und Supportbestimmungen
Kooperations- und Supportbestimmungen ZUGFERD Community der ferd management & consulting GmbH ("FERDMC")Präambel
Mit dem ZUGFeRD Format hat das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ein hybrides Dokumenten- und Datenformat veröffentlicht, das sich einerseits so verarbeiten lässt, wie ein PDF Dokument und andererseits die notwendigen Rechnungsdaten digital mit sich führt. Diese mitgeführten Daten sind maschinenlesbar und können mit entsprechender Softwareunterstützung vollautomatisch importiert, geprüft und verarbeitet werden. Das ZUGFeRD Format basiert auf internationalen und europäischen Standards: Einerseits auf dem ISO Standard PDF/A-3 als Container für Rechnungsbild und Rechnungsdaten, andererseits auf UN/CEFACT XML für die Rechnungs-daten und dem CEN Workshop Agreement für ein EU-Kerndatenmodell. Die Lösung lässt dem Nutzer die Wahl, ob er PDF oder strukturierte Daten einsetzt. Das ZUGFeRD Format wird von FeRD weiterentwickelt. Mit der "ZUGFERD Community" ("ZFCOM") bietet FERDMC ein Partnerprogramm für Anwender und Integratoren des ZUGFeRD Formates. Das Programm versteht sich als offene Anwendervereinigung und bietet allen Mitgliedern neben einem Webportal mit Nutzerverzeichnis und Dialogmöglichkeiten zusätzliche Services hinsichtlich Fachinformation, Support und Enabling sowie die Beteiligung an der Gestaltung und Weiterentwicklung des ZUGFeRD Formats im Rahmen der jeweiligen FeRD Organisation ZFCOM soll qualifizierten Technologieunternehmen bei Erstellung, Vermarktung, Serviceerbringung und Support von Lösungen für ihre Kunden auf der Grundlage von ZUGFeRD sowie FERDMC-Technologien unterstützen. Die Teilnahme einer Organisation an der ZFCOM ist grundsätzlich kostenlos und freiwillig. FERDMC bietet allen Partnern zur bedarfsgerechten Unterstützung ihrer Integrationsvorhaben zusätzliche kostenpflichtige Ergänzungen. Nichts in diesem Vertrag beschränkt den Partner da-rin, mit nicht von FERDMC stammenden Technologien zu arbeiten und diese zu verwenden.
§ 1 Vertragsgegenstand
FERDMC übernimmt im Rahmen der Kooperation und während der Vertragslaufzeit Unterstützungsleistungen im Kontext des frei verfügbaren ZUGFeRD Formates, der elektronischen Rechnung sowie weiterer elektronischer Geschäftsprozesse. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen definieren sich durch die nachfolgenden Bedingungen in der angeführten Rangfolge:
- die Bestellung
- die Bedingungen dieses Vertrages
- Nutzungsbedingungen der Webseite zugferd-community.net
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der FERDMC
§ 2 Umfang der Unterstützung Das Supportkonzept umfasst drei aufeinander aufbauende Stufen von Unterstützungspaketen. Den "Member Support", der jedem unter zugferd-community.net registrierten Partner kostenlos zur Verfügung steht, sowie die kostenpflichtigen Baustei-ne "Comfort Support" und "Extended Support".
1. Member Support
FERDMC stellt Leistungen zur Absatzunterstützung im Rahmen des Member Supports zur Verfügung
- Status "Mitglied der ZUGFERD Community" zur Nutzung für Marketing und Kommunikationszwecke (Kompetenznetzwerk)
- Nutzung des Partnerlogos "Registered Partner"
- Eintrag im Anwender- bzw. Partnerverzeichnis auf zugferd-community.net
- Veröffentlichung von Presseinformationen, Nachrichten und redaktionellen Beiträgen über die Blog- und Infothek-Funktion (auf 4 Veröffentlichungen pro Jahr begrenzt)
- Information rund um ZUGFeRD / Erhalt des ZFCOM Newsletters
- Einladungen zu Veranstaltungen, Seminaren und Workshops
- Beratungstelefonate zu Pre-Sales, Integration und Compliance mit ZUGFeRD Experten (PIC-Calls) zum Stundensatz von 200 EUR pro angefangene Stunde
- Vergabe des Gütesiegels "ZUGFeRD verified" im Nachweis gegen Schutzgebühr i.H.v. 1.000 EUR.
2. Comfort Support
Zusätzlich zu den Leistungen unter § 2 Nr. 1 (Member Support) stellt die FERDMC die folgenden Leistungen im Rahmen des Comfort Supports zur Verfügung:
- Nutzung des Partnerlogos "Comfort Partner"
- Zugriff auf den technischen Support via E-Mail
- durch einen definierten Ansprechpartner
- max. 2 Anfragen pro Monat
- Service Level / Bearbeitungszeit: 24 Arbeitsstunden
- Aktive Information über Format-Updates (ZUGFeRD)
- Beratungstelefonate (PIC-Calls) zum reduzierten Stundensatz von 150 EUR pro angefangener Stunde
- Bezug und Nutzung von ZUGFeRD Softwarelizenzen für die interne, nicht-kommerzielle Verwendung (z.B. für Test- und Entwicklungs- oder Demozwecke) zum Rabattsatz von 50 von Hundert
Zusätzlich zu den Leistungen unter § 2 Nr. 2 (Comfort Support) stellt die FERDMC die folgenden Leistungen im Rahmen des Extended Supports zur Verfügung:
- Nutzung des Partnerlogos "Extended Partner"
- Zugriff auf den technischen Support via E-Mail und Telefon
- durch beliebige Ansprechpartner
- unlimitierte Anzahl von Anfragen pro Monat
- Service Level / Bearbeitungszeit: 8 Ar-beitsstunden
- 5 inklusive Beratungstelefonate (PIC-Calls)
- Bezug und Nutzung von ZUGFeRD Softwarelizenzen für die interne, nicht-kommerzielle Verwendung (z.B. für Test- und Entwicklungs- oder Demozwecke) zum Rabattsatz von 70 von Hundert.
- Vergabe des Gütesiegels "ZUGFeRD verified" im Nachweis (Schutzgebühr von 1.000 EUR entfällt)
§ 3 Support-Bereitschaft
1. Der Partner richtet seine Anfragen an den technischen Support unter Angabe der für die Unterstützung zweckdienlichen Informationen sowie in Art und Weise des vereinbarten Unterstützungspaketes (§ 2).
2. Die Anfragen des Partners werden von FERDMC von montags bis freitags (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage in Deutschland) zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr (MEZ) telefonisch entgegengenommen. Anfragen per E-Mail werden rund um die Uhr entgegengenommen. Die Unterstützungsleistungen werden von FERDMC auf Anforderung des Partners während der üblichen Arbeitszeit, derzeit montags bis freitags (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage in Deutschland) zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr (MEZ), durchgeführt. Eine Änderung der o.g. Ser-vicezeiten behält sich FERDMC ausdrücklich vor. Diese wird dem Partner rechtzeitig bekannt gegeben.
3. Sofern eine Anfrage außerhalb der üblichen Arbeitszeit (gem. § 3 Nr. 2) eingeht, beginnt die Bearbeitungszeit (Service-Level gem. § 2) mit der üblichen Arbeitszeit des darauffolgenden Werktages.
§ 4 Vertriebliche Vereinbarungen
1. Für die Vermittlung von FERDMC Softwarelizenzen und Services (ZUGFeRD Software) erhält der Partner eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10%.
2. Der Partner erhält darüber hinaus die Möglichkeit an dem optionalen VAR-Programm der FERDMC teilzunehmen. Bei entsprechender Optierung gel-ten zusätzlich die beigefügten Bestimmungen für VAR (Value Added Reseller).
§ 5 Leistungen gegen besondere Berechnung
Außer den unter § 2 - § 4 aufgeführten Leistungen, erfolgen alle Leistungen der FERDMC ausschließlich gegen gesonderte Beauftragung und Berechnung. Die nachfolgenden Leistungen stellen eine typische Auswahl im Kontext des ZUGFeRD Formates dar, die von FERDMC oder von qualifizierten Partnern geleistet werden können:
- Konzeptionelle Beratungsleistungen
- Beratung zu den Anforderungen an die Organisation von Rechnungsprozessen
- Vertriebs- und Marketingunterstützung
- Programmier- und Entwicklungsleistungen
- Schulungsleistungen
- Supportdienstleistungen, die auf Fehler im ZUGFeRD Format zurückzuführen sind
- Supportdienstleistungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem ZUGFeRD Format oder dessen technischer Integration stehen
- Supportdienstleistungen, welche am Ort des Kunden erbracht werden
- Dienstleistungen außerhalb der üblichen Arbeits-zeiten
- Anfragen zum ZUGFeRD Format, deren Lösungen im ZUGFeRD Infopaket bzw. der entsprechenden Spezifikation gefunden werden können
§ 6 Gebühren und Zahlungsbedingungen
1. Die laufenden Kosten für den Support ergeben sich aus den jeweils aktuellen Servicescheinen.
2. Sofern sich die servicerelevanten Personal- und Materialkosten erhöhen, kann FERDMC die Preise im Umfang der Kostenerhöhung ändern. Diese sind dann wieder auf zwölf Monate festgelegt. Über eine etwaige Erhöhung wird FERDMC drei Monate vor Fälligkeit informieren. Der Partner erhält mit der Preiserhöhung gleichzeitig einen aktualisierten Serviceschein. Der Auftraggeber erhält in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht.
3. Die Servicegebühren sind ab dem im Serviceschein festgelegten Beginn der Serviceleistungen anteilig für den Rest des laufenden Kalenderjah-res und dann jährlich im Voraus sofort nach Rechnungserhalt zu entrichten.
4. Für Unterstützungsleistungen gegen besondere Berechnung gelten folgende Stundensätze
- Beratungsleistungen Konzeption, Strategie und Organisation: 200 EUR
- Sonstige Leistungen: 150 EUR
§ 7 Vertragspflichten
1. Beschränkung
ZUGFeRD ist ein frei verfügbares Daten-Format, das vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) spezifiziert und veröffentlicht wird. Für Fehler oder Kompatibilitätsschwierigkeiten der Spezifikation oder des Formates selbst übernimmt FERDMC in kei-ner Weise Verantwortung oder Haftung. FERDMC ist in einem solchem Fall bestrebt, den Partner mit kon-kreten Lösungsvorschlägen oder Hilfestellung bei Change Request-Formulierungen zu unterstützen.
2. Haftung
Für Schäden, die auf das vorliegende Vertragsverhält-nis zurückzuführen sind, übernimmt FERDMC bei Vorliegen eines Verschuldens eine Haftung bis zur Höhe der innerhalb eines Jahres durch den Partner zu bezahlenden Gebühren. Im Übrigen haftet FERDMC nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet FERDMC nur, sofern eine Pflicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks von beson-derer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Soweit gesetzlich zulässig, schließt FERDMC jede Haftung aus für Schä-den aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Partners, z.B. für Schäden aus der Wiederbeschaffung von Daten sowie für indirekte oder direkte Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegen den Partner. Diese Begrenzungen bzw. Ausschlüsse gelten auch gegen-über vertraglich verbundener Dritter, wie z.B. Subunternehmer. FERDMC haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird. Darüber hinaus über-nimmt FERDMC keine Haftung für Entwicklungs- und Bedienungsfehler.
3. Urheberrechte
Wenn zwischen den Vertragspartnern ein Softwarelizenzvertrag geschlossen wurde oder wird, gelten für das dem Softwarelizenzvertrag zugrunde liegende Produkt ausschließlich die Regeln des Softwarelizenzvertrages.
Im Übrigen gelten die nachfolgenden Regelungen:
a. FERDMC behält an sämtlichen eigenen Produkten und Leistungen (insbesondere Programme, Quellcodes, Objektcodes, Geschäftskonzepte, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Konzepte, Spezifikationen, Zeichnungen, Dokumentationen, Aufstellungen und Berechnungen) das ausschließliche Recht zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse und damit insbesondere das ausschließliche, alleinige, unwiderrufliche, unbeschränkte und übertragbare Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht umfasst unter anderem das Recht zum Gebrauch, zur Gebrauchsüberlassung durch und an Dritte, zur Vervielfältigung, zur Verwer-tung sowie zur Verfügung über das Nutzungsrecht.
b. Dem Vertragspartner steht insoweit ein Nutzungsrecht zu, wie es der Vertragszweck aus dem Vertragsverhältnis erfordert.
4. Abwerbung
Die Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der anderen Vertragspartei während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres nach Ver-tragsbeendigung darf nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis erfolgen.
5. Datenschutz
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen - insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetztes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - sind FERDMC bekannt. FERDMC wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten.
§ 8 Geheimhaltung
1. FERDMC verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Partners strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl seitens der FERDMC als auch des Partners, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens FERDMC erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist FERDMC verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
2. FERDMC verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern eine mit vorstehendem Absatz 1 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Kooperations- und Support-Vertrag tritt zum Starttermin gemäß unterzeichneten Serviceschein in Kraft und läuft zunächst für 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht schriftlich oder in Textform unter Beachtung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
2. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt FERDMC insbesondere dann vor, wenn der Partner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung dieses Vertrages nicht nachkommt.
§ 10 Schriftformklausel
1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen als solche bezeichnet sein und bedürfen der Schriftform und der Unterschrift durch beide Vertragsparteien. Von diesen Bestimmungen kann ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden. Gleiches gilt für etwaige Nebenabreden. 2. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.
§ 11 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirk-samkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestim-mung tritt eine Ersatzregelung, die dem der un-wirksamen Regelung angestrebten Zweck am