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GoBD 2019: Neufassung der GoBD mit Schreiben des BMF am 11.7.2019 veröffentlicht
Seit dem 11. Juli 2019 ist die neue GoBD 2019 veröffentlicht worden.
Der elektronische Austausch neuer Anwendungsszenarien sowie die innovative Prozessbeschleunigung sollen steuerpflichtigen Unternehmen zukünftig deutliche Erleichterungen verschaffen.
Insbesondere folgende Neuerungen gibt es:
- Das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte (mobiles Scannen) wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt;
- Zulässigkeit der bildlichen Erfassung durch mobile Endgeräte im Ausland;
- Das Verbringen von Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung ist zulässig;
- Unter bestimmten Voraussetzung ist die Aufbewahrung einer Konvertierung ausreichend und es bedarf nicht weiter der Aufbewahrung der Ursprungsversion;
- Cloud-Systeme werden explizit in den Anwendungsbereich der GoBD einbezogen; und
- Änderungen an einer Verfahrensdokumentation müssen historisch nachvollziehbar sein.
Durch die Novellierung der technischen Migration und die Legitimierung des mobilen Scannens stellt die GoBD 2019 neue Rechtssicherheit und Klarheit für die Unternehmenspraxis dar. Elektronisch erstellte geschäftliche Belege müssen nun unveränderbar digital aufbewahrt werden.
Die GoBD 2019 tritt an die Stelle der GoBD 2014 (14. November 2014 - IV A 4 - S 0316/13/10003 -, BStBl I S. 1450). Es ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige die Grundsätze dieses Schreibens auf Besteuerungszeit-räume anwendet, die vor dem 1. Januar 2020 enden.
Der Text der GoBD 2019 ist hier zu finden: