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Saarland legt Entwurf für Umsetzung der E-Rechnung vor
Alle öffentlichen Auftraggeber müssen ab 18. April 2020 Rechnungen elektronisch entgegennehmen. Mit dem neuen §10a E-GovG SL setzt die Landesregierung diese EU-Richtlinie im Saarland in einem Artikelgesetz zum Informationssicherheitsgesetz und dem e-Government-Gesetz in nationales Recht um. Die Landesregierung hat sich wie einige andere Bundesländer an der Rechtsetzung des Bundes angelehnt, um den Unternehmen länderübergreifend gleichartige Voraussetzungen zu bieten. Das Saarland verpflichtet die Behörden, auch Rechnungen unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte im öffenlichen Auftragswesen elektronisch zu empfangen.
Fundstelle: Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Abwehr von Gefahren für die Daten in der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur des Landes (Informationssicherheitsgesetz Saarland – IT-SiG SL) sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, Drucksache 16/76 vom 06.03.2019.