Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt – und damit den Weg für das Inkrafttreten freigemacht. Es enthält vor allem Maßnahmen für mehr Wachstum, Innovationen und Investitionen in der deutschen Wirtschaft, zudem sollen Unternehmen steuerlich entlastet werden. Ein weiterer Aspekt ist die Einführung der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Auf dem Weg zwischen Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss hat sich das Wachstumschancengesetz immer wieder verändert. Zuletzt sank das finanzielle Volumen des Entlastungspakets für die Wirtschaft von 7 auf 3,2 Milliarden, Maßnahmen wie die ursprünglich enthaltene Klimaschutz-Investitionsprämie wurden sogar komplett gestrichen. Nicht von Änderungen betroffen ist die Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich, die einerseits eine große Digitalisierungschance für Unternehmen bietet, sie andererseits aber auch vor große Herausforderungen stellt.
Welche Auswirkungen die E-Rechnungspflicht auf Unternehmen hat, warum sie ein wichtiger Treiber für den digitalen Wandel ist und wie Betriebe von einem digitalen und automatisierten Rechnungswesen profitieren, haben wir in einem gesonderten Blogbeitrag geschildert. Die neuen Regelungen zur E-Rechnung haben jedoch noch weitere Vorteile.
Vorteile der E-Rechnung
So sparen Unternehmen durch eine digitale Rechnungsstellung und -bearbeitung Kosten und personelle Ressourcen ein. Denn manuelle Prozesse entfallen aufgrund automatisierter Workflows nahezu vollständig, was gleichzeitig die Fehleranfälligkeit deutlich reduziert. Hinzu kommen erhebliche finanzielle Einsparungen: Ausdrucke sind nicht länger notwendig, auch die Kosten für die physische Lagerung von Akten und den papierbasierten Versand von Rechnungen – etwa für Kuvertierung und Frankierung – entfallen. Nicht zu vergessen sind dabei die unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbilanz von Unternehmen.
Zudem begünstigt die Rechnungsstellung in Echtzeit einen schnelleren Geldeingang durch kürzere Zahlungsfristen und hat damit einen positiven Effekt auf die Liquidität. Da es zudem quasi ausgeschlossen ist, dass E-Rechnungen verlorengehen, entfällt auch das Vorsteuerrisiko. Und nicht zuletzt erleichtert die EU-weit einheitliche Definition des E-Rechnungsformats den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Wachstumschancengesetz setzt Anforderungen der ViDa-Initiative der EU um
Denn mit dem Wachstumschancengesetz folgt der deutsche Staat den Vorgaben der ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“), die die EU-Kommission aufgestellt hat. Sie soll das Mehrwertsteuersystem im europäischen Wirtschaftsraum modernisieren und in das digitale Zeitalter überführen. Dabei bildet die einheitliche E-Rechnung die Grundlage für ein zentrales Meldesystem für Transaktionen innerhalb der EU. Unternehmen, die grenzüberschreitend geschäftlich tätig sind, müssen 2028 in der Lage sein, elektronische Rechnungen auszustellen, zu empfangen und zu verarbeiten. Eine besondere Herausforderung liegt hier darin, die spezifischen Anforderungen in den Zielländern zu erfüllen. Denn diese werden nach wie vor nicht einheitlich sein.
So bauen manche Mitgliedsstaaten auf ein zentrales nationales Meldesystem für Transaktionen innerhalb der EU – das wohl auch hierzulande kommen wird. Andere möchten wiederum dezentral verschiedene solcher Plattformen zulassen, ein Modell, das etwa Frankreich anstrebt. Sehr unterschiedlich ist auch der Umsetzungsfortschritt der E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich in den einzelnen EU-Staaten: Während Regelungen in Ländern wie Italien oder Polen bereits existieren, arbeiten andere –zum Beispiel Frankreich oder Ungarn – noch an der Umsetzung in nationales Recht. Umfangreiche Informationen zum Fortschritt in den einzelnen Mitgliedstaaten stellt die EU-Kommission auf ihrer Website zur Verfügung.
Fazit
Unternehmen sollten sich zeitnah auf die E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze vorbereiten. Zwar wird diese EU-weit erst ab 2028 verpflichtend, beim innerdeutschen Handel greifen die ersten Übergangsregelungen aber bereits zum 1. Januar 2025: Dann müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Lösungen zur elektronischen Rechnungsverarbeitung wie nscale IM sind schon heute in der Lage, die Vorgaben des Wachstumschancengesetzes und spezifischer Regelungen anderer EU-Mitgliedsstaaten zu erfüllen. Wie Unternehmen sich ganzheitlich digital aufstellen, um im Rahmen des Wachstumschancengesetzes möglichst große Mehrwerte zu erzielen, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Digitalisierungspartner wie Ceyoniq können Betriebe dabei unterstützen, ein individuelles, in eine digitale Gesamtlösung integriertes elektronisches Rechnungsmanagement zu implementieren.