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20 Jahre Spezialisierung auf den digitalen Belegversand: gotomaxx unterstützt Sie bei der E-Rechnungspflicht 2025

veröffentlicht von gotomaxx software GmbH am 18.12.2024 um 07:40

Hauenstein, 18. Dezember 2024 – Der Countdown läuft: Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft zunächst den Empfang elektronischer Rechnungen. Unternehmen aller Größenordnungen – vom kleinen Mittelständler bis zum internationalen Konzern – sind gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Die gotomaxx GmbH, seit über 20 Jahren Pionier im elektronischen Belegversand und in der E-Rechnungstechnologie, bietet mit den Lösungen PDFMAILER.ARCHIV und PDFMAILER eine einfache, sichere und schnell umsetzbare Unterstützung, um diese neuen Anforderungen ohne komplexe IT-Projekte zu erfüllen.

Eingangsrechnungen sicher und revisionssicher verwalten

Ab 2025 dürfen Unternehmen den Empfang von E-Rechnungen nicht mehr ablehnen. Die sogenannte Empfangspflicht verpflichtet Unternehmen, inländische B2B-Rechnungen in elektronischer Form zu akzeptieren und zu verarbeiten – unabhängig davon, ob sie selbst E-Rechnungen versenden.

Mit PDFMAILER.ARCHIV stellt gotomaxx eine leistungsstarke Lösung bereit, die Unternehmen dabei unterstützt:

  • Revisionssicheren Empfang und Archivierung von E-Rechnungen (z. B. im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format),
  • Visualisierung von XML-Daten mit dem integrierten XRechnungs-Viewer,
  • Nahtlose Integration in bestehende ERP-Systeme für eine automatisierte Datenübernahme in Buchhaltungsprozesse.

E-Rechnungen mühelos versenden

Für den Rechnungsausgang bietet PDFMAILER eine flexible Lösung, mit der Unternehmen:

  • Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD oder XRechnung direkt aus Office-Programmen wie Word und Excel oder ERP-Systemen erstellen,
  • diese automatisiert und rechtskonform an Kunden versenden,
  • verschiedene Versandwege wie E-Mail, Portallösungen oder klassische Druckservices flexibel nutzen können.

Verlässlicher Partner für die E-Rechnungspflicht

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Als Pionier im elektronischen Belegversand hat gotomaxx in den vergangenen zwei Jahrzehnten Unternehmen jeder Größe unterstützt, den Übergang zu digitalen Abläufen erfolgreich zu meistern. Mit maßgeschneiderten Lösungen für KMU und Großunternehmen ist gotomaxx ein verlässlicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um die E-Rechnung.

„Unser Ansporn ist es, Unternehmen mit den gotomaxx Lösungen Sicherheit und Effizienz in der Rechnungsabwicklung zu bieten“, erklärt Corinna Müller, Pressesprecherin der gotomaxx GmbH. „Egal ob Sie als kleines Unternehmen Ihre ersten Schritte in der E-Rechnung machen oder als Konzern eine skalierbare Lösung umsetzen wollen – gotomaxx bietet die passende Technologie für den E-Rechnungseingang und E-Rechnungsversand.“

Mit gotomaxx setzen Unternehmen auf einen zuverlässigen Partner, der sie bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und zukünftiger Herausforderungen unterstützt.

Kontakt:
gotomaxx GmbH
+49-6392-995100
info@gotomaxx.de
www.gotomaxx.de



Die E-Rechnungspflicht – eine Chance für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

veröffentlicht von Ceyoniq Technology GmbH am 13.11.2024 um 12:02

Seit einigen Jahren sind Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet. Nun hat der Bundesrat – nach langem Hin und Her – das Wachstumschancengesetz beschlossen. Mit ihm kommt für in Deutschland ansässige Unternehmen ab 2025 die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze. Viele Betriebe werden diese Gelegenheit nutzen, ihr Rechnungswesen und Informationsmanagement zu digitalisieren. Dies könnte auch für die öffentliche Verwaltung eine Chance bieten, den digitalen Wandel voranzutreiben.

Grundlage der E-Rechnungspflicht für öffentliche Aufträge ist die E-Rechnungsverordnung (ERechV), die im September 2017 in Kraft trat. Sie legt fest, dass deutsche Behörden in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Seit November 2020 sind auch Auftragnehmer der öffentlichen Hand dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen an Behörden zu übermitteln. Ausnahmen gelten unter einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro, bei geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten, bei der Beschaffung im Ausland und bei Organleiheverfahren.

Dies E-Rechnungspflicht gilt jedoch nur auf Bundesebene: Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands liegt die Verantwortung für die Umsetzung in Landes- und Kommunalbehörden bei den Bundesländern, die jeweils eigene Regelungen implementiert haben – oder dies planen. So besteht in einigen Ländern eine E-Rechnungspflicht für Auftragnehmer, die für die jeweiligen Landesbehörden tätig sind, in anderen – etwa in Bayern – nicht. Rheinland-Pfalz wiederum wird 2025 eine E-Rechnungspflicht einführen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter elektronischer XML-Datensatz nach EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie dem Rechnungsstandard EN16391. Das bedeutet, die E-Rechnung muss elektronisch ausgestellt, übertragen, empfangen und weiterverarbeitet werden können. Ein PDF-Dokument etwa, obwohl digital erzeugt, entspricht nicht der Definition einer E-Rechnung – ganz im Gegensatz zu den hierzulande gängigen Formaten ZUGFeRD und XRechnung.

Für Auftragnehmer der öffentlichen Verwaltung stehen mit der Zentralen Rechnungseingangsplattform (ZRE) und der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) je nach öffentlichem Auftraggeber zwei Plattformen zur Verfügung, über die sie ihre E-Rechnungen mittels verschiedener Übertragungswege einreichen können: per E-Mail, über das Peppol-Netzwerk oder ein Web-Interface. Die Bundesländer nutzen teils ebenfalls die Plattformen ZRE und OZG-RE, teils haben sie landeseigene E-Rechnungsportale geschaffen.

Die E-Rechnung wird zum Standard

Auf Unternehmensebene wird die E-Rechnung mehr und mehr zum Standard: Laut einer Bitkom-Studie nutzte 2023 erstmals über die Hälfte aller Unternehmen die E-Rechnung für die digitale Rechnungsstellung. Fünf Jahre zuvor waren es erst 18 Prozent gewesen. Zu diesem Trend dürfte auch die E-Rechnungsverordnung einen gehörigen Teil beigetragen haben. Und auch wenn die im Rahmen des Wachstumschancengesetztes beschlossene und ab 2025 kommende E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze die öffentliche Verwaltung nicht direkt betrifft: Mehr und mehr Unternehmen werden diese als Anlass nehmen, ihr Rechnungswesen zu digitalisieren und auf ein E-Rechnungsformat umzustellen – falls sie dies nicht schon getan haben. Das wird zu einer weiteren Zunahme von E-Rechnungen führen, auch in (Landes- und kommunalen) Behörden, die von ihren Auftragnehmern eine E-Rechnung nicht ausdrücklich verlangen. Die öffentliche Verwaltung sollte diese Gelegenheit nutzen, ihr Rechnungs- und Informationsmanagement (weiter) zu digitalisieren. Denn da die E-Rechnungsverordnung sie lediglich zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet, erfolgen die weitere Bearbeitung und die Archivierung in vielen Ämtern noch analog – inklusive aller Nachteile. Die entscheidenden Mehrwerte für Behördenmitarbeiter – und Auftragnehmer der öffentlichen Hand – stellen sich erst dann ein, wenn ganze Bearbeitungsprozesse digital und automatisiert durchgeführt werden.

Zentrales Informationsmanagement als Basis der Digitalisierung

Die Basis hierfür bildet ein zentrales und digitales Informationsmanagement. Mit leistungsstarken Lösungen wie nscale eGov, das Ceyoniq speziell für die öffentliche Verwaltung entwickelt hat, können Behörden ihre Workflows vollständig digitalisieren sowie sämtliche eingehenden Informationen aus verschiedenen Quellen – etwa ERP-System, Fachverfahren oder OZG-Plattform – sammeln und zentral in einer digitalen Akte verwalten.

Beim Eingangsrechnungsmanagement heißt das: Im Zusammenspiel mit einer integrierten Eingangsrechnungssoftware werden eingehende E-Rechnungen automatisch eingelesen, auf Konformität und Vollständigkeit überprüft, klassifiziert und dank definierter Rollen und Workflows dem zuständigen Bearbeiter oder Freigabeberechtigten zugewiesen. Gleichzeitig benachrichtigt das System diesen und stellt ihm sämtliche vorgangsrelevanten Informationen zur Verfügung. Die Rechnungsprüfung und -freigabe lassen sich dann mit einem einfachen Mausklick erledigen.

Hält man sich vor Augen, dass in deutschen Behörden Jahr für Jahr Millionen von Rechnungen eingehen und jeder analoge Bearbeitungsschritt große zeitliche, personelle und damit auch finanzielle Ressourcen in Anspruch nimmt, wird das enorme Einsparpotenzial eines digitalen Informationsmanagements deutlich. Und auch die Auftragnehmer der öffentlichen Verwaltung profitieren: Denn durch die verkürzten Transport- und Liegezeiten sowie die automatischen Workflows kann ihre E-Rechnung deutlich schneller bearbeitet werden.

Mehrwerte durch automatisierte Geschäftsprozesse

Ein zentrales digitales Informationsmanagement bietet nicht nur im Eingangsrechnungsmanagement erhebliche Mehrwerte. Es unterstützt Behörden dabei, all ihre Geschäftsprozesse durchgängig zu digitalisieren und zu automatisieren: von digitalen Geschäftsgängen und der Eingangspostverarbeitung über die sichere und rechtskonforme Aktenführung und das Vertragsmanagement bis hin zur Aussonderung an die zuständigen Archive. Auch Fachverfahren können problemlos integriert werden. All dies führt am Ende zu ressourcenschonenden und fehlerresistenten Workflows und erheblichen Kosteneinsparungen im Geschäftsalltag der öffentlichen Verwaltung.

Dabei lässt sich eine Digitalisierungsplattform wie nscale eGov individuell an die verschiedenen Anforderungen einzelner Behörden anpassen und flexibel skalieren. Erfahrene Digitalisierungspartner wie Ceyoniq können dabei unterstützen, eine individuelle digitale Gesamtlösung zu implementieren – und so den digitalen Wandel in der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben.



E-Rechnungen visualisieren: NOVALINE stellt für die Anwender lesbare Dateien zur Verfügung!

veröffentlicht von Novaline Informationstechnologie GmbH am 31.10.2024 um 13:54

Das Jahr 2024 vergeht im Eiltempo, und das Thema E-Rechnung ab 2025 ist in aller Munde. Viele Softwarehäuser bieten bereits Lösungen an, um einen reibungslosen Umstieg zum Jahresbeginn zu gewährleisten. Doch sind diese Lösungen wirklich effektiv und praxistauglich? Können Sie mit ihnen beispielsweise E-Rechnungen auch visualisieren, also anzeigen und lesen?

Wir können das!

Unser Geschäftsführer Oliver Harms betont: "Wir verstehen die Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, wenn es um die Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen geht. Deshalb haben wir bei Novaline eine Reihe von Lösungen entwickelt, die Ihnen helfen, E-Rechnungen in verschiedenen Formaten zu empfangen, zu erstellen, zu versenden und zu visualisieren."

Visualisieren, archivieren und bearbeiten von E-Rechnungen
Mit unserer Softwarelösung NOVALINE Archiv.One können Sie nicht nur E-Rechnungen in Übereinstimmung mit den GoBD archivieren, sondern auch die XRechnung in eine benutzerfreundliche, für Menschen lesbare PDF umwandeln und gemeinsam mit der Originaldatei sicher ablegen.
Und mit dem Zusatzmodul NOVALINE Workflow ist die Weiterverarbeitung ganz entspannt:

  • Der Workflow ermittelt automatisch den jeweiligen Geschäftspartner,
  • macht eine Summenanalyse auf Artikelzeilen und Belegsumme
  • und übergibt automatisch die Daten an NOVALINE Finanzbuchhaltung, DATEV oder andere Finanzbuchhaltungssoftware

Oliver Harms lädt Sie abschließend ein: "Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Vorführung unserer Lösungen. Wir sind hier, um Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen und helfen Ihnen dabei, die passende Lösung für Ihre E-Rechnungsprozesse zu finden."

www.novaline.de   info@novaline.de 



E-Rechnungspflicht: OXSEED stellt kostengünstige Empfangslösung vor

veröffentlicht von OXSEED logistics GmbH am 17.10.2024 um 07:59

Portinvoice by obwyse validiert und archiviert ZUGFeRD und XRechnung

Bereits seit 2014 entwickelt die Bielefelder OXSEED logistics GmbH Softwarelösungen rund um die E-Rechnung u.a. für die ZUGFeRD Community und ihre Mitglieder. Anlässlich der zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen innerhalb Deutschlands stellt OXSEED jetzt das neue Empfangs- und Validierungsportal portinvoice by obwyse vor. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der kostengünstigen Empfangslösung, die auch eine steuergerechte Archivierung elektronischer Rechnungen gewährleistet. Eine Embedded Version mit leistungsfähiger API ist zum Jahresende angekündigt.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen, die die europäische Norm EN 16931 erfüllen, zu empfangen. Die genauen Parameter der Neuregelung gehen aus dem unlängst, am 15. Oktober 2024 veröffentlichten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (GZ III C 2 - S 7287- a/23/10001:007) zur "Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025" hervor. In Anbetracht dieser hochaktuellen Entwicklung stellt der Bielefelder Softwareanbieter OXSEED logistics GmbH nun mit portinvoice by obwyse ein kostengünstiges Empfangs - und Validierungsportal für elektronische Rechnungen vor, das auf seiner bewährten Dokumentenverwaltungsplattform obwyse Enterprise basiert und die führenden Validierungsengines Valitool, Mustang und KoSIT Validator beinhaltet. Darüber hinaus ermöglicht portinvoice auch eine rechtskonforme Archivierung elektronischer Rechnungen.

"Die Einführung der Empfangspflicht bedeutet für die meisten Unternehmen in Deutschland eine Umstellung und stellt vor allem für kleine und mittlere Betriebe eine Herausforderung dar. Mit portinvoice möchten wir alle betroffenen Unternehmen unterstützen, den Übergang zur E-Rechnung möglichst reibungslos zu gestalten und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine benutzerfreundliche und rechtssichere Lösung für den Empfang, die Validierung und die Archivierung elektronischer Rechnungen anbieten", erklärt Annelen Brodner, Marketing-Managerin bei OXSEED.

Eine kostenlose Version von portinvoice, die eine manuelle Validierung elektronischer Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung per "Drag & Drop" ermöglicht, ist bereits seit dem 1. Juni 2024 unter www.portinvoice.com für die Mitglieder der ZUGFeRD Community verfügbar und erfreut sich stetig steigender Beliebtheit.

Die neue portinvoice Mail Edition bietet als kostengünstige Produktvariante mit persönlichem E-Mail-Postfach eine automatische Validierung, Visualisierung und Archivierung von E-Rechnungen. Neben einer individuellen E-Mail-Adresse zur sicheren Übertragung von elektronischen Rechnungen und Verarbeitungsergebnissen erhalten Nutzer ein detailliertes Protokoll jeder durchgeführten Validierung als PDF- und XML-Datei sowie eine Sichtkopie der E-Rechnung. Darüber hinaus enthält die Lösung ein übersichtliches Empfangsjournal mit der kompletten Ein- und Ausgangshistorie und bietet eine rechtssichere Archivierung sämtlicher Prozessbelege. Der Preis für die Mail Edition beträgt 10 EUR pro Monat zzgl. MwSt. Die Jahreslizenz beinhaltet einen Benutzerzugang, ein Verarbeitungsvolumen von 600 E-Rechnungen pro Jahr sowie ein Gigabyte Archivkapazität. Verfügbar ist zudem eine Erweiterungslizenz für zusätzliche Benutzer-, Rechnungs- oder Archivkapazitäten sowie ein optionales Upgrade auf die obwyse Plattformlösung für digitale Dokumentenverwaltung. Eine Embedded Version mit integrierter REST-API kündigt die OXSEED logistics GmbH zum Jahresende an.

Die Veröffentlichung von portinvoice findet vor dem Hintergrund der Einführung einer E[1]Rechnungspflicht in Deutschland statt: Mit dem Ziel den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, plant das Bundesfinanzministerium langfristig die Einführung eines elektronischen Meldesystems für Transaktionen zwischen inländischen Unternehmen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die verpflichtende Nutzung strukturierter elektronischer Rechnungen für nationale B2B-Transaktionen, die durch das am 23. März 2024 im Bundesrat verabschiedete Wachstumschancengesetz geregelt wird. Dabei ist zunächst ab 1. Januar 2025 der Empfang von E-Rechnungen obligatorisch. Eine flächendeckende Versandpflicht für elektronische Rechnungen soll nach einer dreijährigen Übergangsfrist ab 01. Januar 2028 gelten.

Weitere Informationen zu portinvoice by obwyse finden Sie unter www.portinvoice.com.



10. ZUGFeRD Entwicklertage in Bielefeld ein voller Erfolg - Ausgebuchte Jahreskonferenz der ZUGFeRD Community widmet sich intensiv der Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025

veröffentlicht von ferd management & consulting GmbH am 02.10.2024 um 13:14

Am 26. und 27. September fanden in Bielefeld zum 10. Mal die Entwicklertage der ZUGFeRD Community statt. Die Fachkonferenz richtet sich gleichermaßen an Softwareentwickler, Projektleiter und Produktmanager aus Anwender- und Fachunternehmen und hat sich in den vergangenen Jahren als führendes Expertenforum für den elektronischen Rechnungsaustausch mit ZUGFeRD und XRechnung etabliert. Mit über 100 Teilnehmern war die Veranstaltung ausgebucht und verzeichnete großen Zuspruch.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Entwicklertage stand die im Zuge des neuen Wachstumschancengesetzes ab Januar 2025 geplante Einführung der Empfangspflicht für elektronische Rechnungen im B2B-Bereich. Hochkarätige Referenten aus Entwicklung, Forschung und Wirtschaft boten den Teilnehmern wertvolle Einblicke in die neuesten Entwicklungen rund um den elektronischen Rechnungsaustausch. In spannenden Vorträgen und lebhaften Diskussionen wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Herausforderungen und Chancen für Unternehmen durch die bevorstehende Gesetzesänderung thematisiert. Zahlreiche Best-Practice-Beispiele lieferten praxisnahe Lösungsansätze und Anreize für die erfolgreiche Implementierung von ZUGFeRD und XRechnung. Zudem hatten die Teilnehmer im Rahmen von drei interaktiven Workshop-Panels Gelegenheit für intensiven Austausch und tiefgreifende Diskussionen mit Anwendern und Experten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf der Vorstellung neuer Softwarelösungen für die Erstellung, den Empfang und die Validierung elektronischer Rechnungen. So erhielten die Teilnehmer etwa Einblicke in die neue E-Rechnungsplattform der DATEV. Die Bielefelder OXSEED logistics GmbH, langjährige Kooperationspartnerin der ZUGFeRD Community, präsentierte ihr neues Empfangs- und Validierungsportal portinvoice by obwyse. OXSEED unterstützt die Community seit Jahren mit ihrer Standardlösung obwyse Enterprise als Backendsystem sowohl für die Mitgliederverwaltung als auch für das ZF/FX Invoiceportal www.zugferd-rechnung.com.

Die Verleihung der Best-In-Practice-Awards der ZUGFeRD Community für herausragende Leistungen im Bereich der ZUGFeRD-Integration war auch in diesem Jahr ein besonderes Highlight. Die diesjährigen Preisträger sind Daniel Vinz, Fachreferent für digitale Standards der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV), Richard Schelkens, zuständig für die Kundenintegration, Anforderungsbeschreibungen und Begleitung bei der Implementierung von Systemintegrationsprozessen im Bereich eCommerce bei der Rexel Germany GmbH & Co. KG und Katrin Beier, Sachgebietsleiterin A-Core und SAP-Beraterin bei der make IT GmbH Chemnitz. Alle drei Preisträger wurden für ihre wegweisenden Projekte und ihren maßgeblichen Beitrag zur Weiterentwicklung und Implementierung von E-Rechnungsstandards ausgezeichnet.

Aufgrund des großen Interesses auch angesichts der Einführung der Empfangspflicht für E-Rechnungen ab 01. Januar 2025 ist die nächste Veranstaltung bereits in Planung: Die 11. ZUGFeRD Entwicklertage werden voraussichtlich am 30. und 31. Januar 2025 in Bielefeld stattfinden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung unter www.zugferd-entwicklertage.de.



Die verpflichtende B2B-E-Rechnung in Deutschland Update: Bleiben Sie auf dem Laufenden! - Online am 20.09.2024

veröffentlicht von SEEBURGER AG am 16.08.2024 um 12:43

Anmeldung unter:

SEEBURGER: Die verpflichtende B2B-E-Rechnung in Deutschland – Update: Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Ab dem 01.01.2025 wird der Empfang von B2B-E-Rechnungen in Deutschland verpflichtend. Alles was Sie aktuell zu diesem Thema wissen müssen und wie Sie sich optimal vorbereiten können in einem kompakten Update als Webcast mit erfahrenen E-Invoicing-Experten.

Die E-Rechnung wird im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Dies wirft viele Fragen im Hinblick auf Gesetzgebung, Formate und den vorgesehenen Zeitplan auf. In ihrem Webcast am 20. September 2024 von 09:00 bis 10:00 Uhr gehen die Referenten Andreas Pelekies und Svante Schubert unter anderem auf Neuigkeiten zu folgenden Themen detailliert ein:

  • Gesetzgebung, Rechnungsformate und Zeitplan: Wie sieht die aktuelle, rechtliche Lage im Hinblick auf das verabschiedete Wachstumschancengesetz aus? Welche Rechnungsformate, abgesehen von ZUGFeRD und XRechnung, sind zulässig? Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in Deutschland aus?
  • Aktueller Stand zum BMF-Schreiben „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“: Der Entwurf wurde den Verbänden im Juni 2024 mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist bereits für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant. Welche Neuigkeiten sind bei der Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG zu erwarten?
  • Europäische Norm EN16931 und CEN-Standardisierung: Welche Relevanz haben die europäische Norm EN16931 und die CEN-Standardisierung für die B2B-E-Rechnung in Deutschland? Wie ist der Stand und welche Neuerungen an der Norm sind zu erwarten? Wie werden die Normungsaktivitäten auf CEN-Ebene mit den Aktivitäten in Deutschland synchronisiert?
  • Empfehlungen zur Einführung der E-Rechnung und Vorbereitung auf die Empfangsverpflichtung: Welche Ressourcen sind für die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnung erforderlich, und welche Schritte sollten mindestens unternommen werden, um die Empfangsverpflichtung ab dem 01.01.2025 sicherzustellen und E-Invoicing-Ready zu sein?
  • Aktuelle Fragestellungen und Chancen: Was sind die häufigsten Herausforderungen mit denen sich deutsche Unternehmen in Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen B2B-Rechnung (engl. e-invoice) ab 2025 gerade beschäftigen und wo sehen Unternehmen die größten Potenziale bei der Einführung?

Am Ende die Webcasts ist Zeit für Ihre aktuellen Fragen und den Austausch mit den anderen Teilnehmern vorgesehen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich rechtzeitig auf die verpflichtende Einführung des B2B-E-Invoicing in Deutschland vorzubereiten. Melden Sie sich jetzt an.

 

Anmeldung unter:

SEEBURGER: Die verpflichtende B2B-E-Rechnung in Deutschland – Update: Bleiben Sie auf dem Laufenden!

 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Wessel

 

Rolf Wessel
Produktmanager

 

SEEBURGER AG
Edisonstr.1

- D-75015 Bretten

www.seeburger.com

Work: +49 (0) 7252 96-1257
Mobile: +49 (0) 174 3381982 (Neu)

Email: r.wessel@seeburger.de

 

 

 



FeRD-Konferenz 2024 – „Die E-Rechnung kommt an”

veröffentlicht von OXSEED logistics GmbH am 12.04.2024 um 12:53

Am 16. Mai 2024 im findet im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin die FeRD-Konferenz - „Die E-Rechnung kommt an" statt.

Die elektronische Rechnung spielt eine immer größere Rolle, wenn es darum geht, Unter­nehmen und Ver­waltungen digital aufzustellen. Aktuelle Entwicklungen auf euro­päischer Ebene sowie die geplante Einfüh­rung eines elektro­nischen Umsatz­steuer­melde­systems und die damit verbundene Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutsch­land, fördern diese positive Entwick­lung: Die elektronische Rechnung kommt also immer stärker in der Praxis an.

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) begleitet diese Ent­wick­lungen seit vielen Jahren sowohl auf legislativer Ebene als auch bei der praktischen Umsetzung. Vor zehn Jahren wurde unser kostenfrei verfügbarer E-Rechnungsstandard ZUGFeRD erstmalig veröffentlicht. Unser Wissen und unsere Erfahrung möchten wir gerne mit Ihnen teilen.

Informationen zum Programm und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier: FeRD-Konferenz 2024



Die E-Rechnung wird nun auch in Deutschland zur Pflicht!

veröffentlicht von SEEBURGER AG am 05.04.2024 um 20:54

Der Bundesrat hat heute 22.03.2024 im Rahmen vom Wachstumschancengesetz der Einführung der verpflichtenden B2B E-Rechnung in Deutschland zugestimmt.
 
Das bedeutet dieses Vorgehen für deutsche Unternehmen?
 
a) Ab 01.01.2025 wird für alle deutschen B2B-Geschäfte der Empfang von E-Rechnungen gemäß Europäischer Norm EN16931, d. h. :
- ZUGFeRD ab Version 2.X  (CII-XML embedded in PDF/A-3) und
- XRechnung (CII-XML only oder UBL-XML only)
verpflichtend.

b) Die Sendeverpflichtung für E-Rechnungen erfolgt schrittweise bis Ende 2027.

c) Bestehende und bewährte EDI-Verbindungen, die den Vorgaben entsprechen, können weiterhin benutzt werden.

d) Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise und steuerbefreite Lieferungen und Leistungen nach UStG § 4 Nr. 8 bis 29.
 
Was spricht für dieses Vorgehen in Deutschland?
 
a) Langjährige Expertise und Erfahrung im Bereich elektronischer Geschäftsdatenaustausch (EDI) für E-Rechnungen sowie in der B2B- und ERP-Integration vorhanden.

b) Die EN16931-Standards ZUGFeRD/FacturX und XRechnung sind etabliert.

c) Fokussierung, E-Rechnung ist vom Thema Meldesystem (eReporting) entkoppelt und reduziert Komplexität und Aufwand.

d) Die Einführung des Meldesystems ist erst ab 2028 geplant i. R. der ViDA -Initiative der EU und erfolgt nach der Einführung der E-Rechnung.
 
Ich wünsche allen Unternehmen in Deutschland viel Erfolg bei der Einführung der verpflichtenden B2B E-Rechnung.

Es ist dafür wichtig, dass Unternehmen sich jetzt eingehend mit den Erfordernissen der E-Rechnung befassen.

Erfahren Sie mehr über unsere E-Invoicing-Lösungen.

Kontakt:

Rolf Wessel
Produktmanager &
E-Invoicing-Experte 

 

SEEBURGER AG
Edisonstr.1

- D-75015 Bretten

www.seeburger.de

Work: +49 (0) 7252 96-1257
Mobile: +49 (0) 174 3381982 (Neu)

Email: r.wessel@seeburger.de

 



Das Wachstumschancengesetz kommt – und mit ihm die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich

veröffentlicht von Ceyoniq Technology GmbH am 05.04.2024 um 09:28

Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt – und damit den Weg für das Inkrafttreten freigemacht. Es enthält vor allem Maßnahmen für mehr Wachstum, Innovationen und Investitionen in der deutschen Wirtschaft, zudem sollen Unternehmen steuerlich entlastet werden. Ein weiterer Aspekt ist die Einführung der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Auf dem Weg zwischen Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss hat sich das Wachstumschancengesetz immer wieder verändert. Zuletzt sank das finanzielle Volumen des Entlastungspakets für die Wirtschaft von 7 auf 3,2 Milliarden, Maßnahmen wie die ursprünglich enthaltene Klimaschutz-Investitionsprämie wurden sogar komplett gestrichen. Nicht von Änderungen betroffen ist die Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich, die einerseits eine große Digitalisierungschance für Unternehmen bietet, sie andererseits aber auch vor große Herausforderungen stellt.

Welche Auswirkungen die E-Rechnungspflicht auf Unternehmen hat, warum sie ein wichtiger Treiber für den digitalen Wandel ist und wie Betriebe von einem digitalen und automatisierten Rechnungswesen profitieren, haben wir in einem gesonderten Blogbeitrag geschildert. Die neuen Regelungen zur E-Rechnung haben jedoch noch weitere Vorteile.

Vorteile der E-Rechnung

So sparen Unternehmen durch eine digitale Rechnungsstellung und -bearbeitung Kosten und personelle Ressourcen ein. Denn manuelle Prozesse entfallen aufgrund automatisierter Workflows nahezu vollständig, was gleichzeitig die Fehleranfälligkeit deutlich reduziert. Hinzu kommen erhebliche finanzielle Einsparungen: Ausdrucke sind nicht länger notwendig, auch die Kosten für die physische Lagerung von Akten und den papierbasierten Versand von Rechnungen – etwa für Kuvertierung und Frankierung – entfallen. Nicht zu vergessen sind dabei die unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbilanz von Unternehmen.

Zudem begünstigt die Rechnungsstellung in Echtzeit einen schnelleren Geldeingang durch kürzere Zahlungsfristen und hat damit einen positiven Effekt auf die Liquidität. Da es zudem quasi ausgeschlossen ist, dass E-Rechnungen verlorengehen, entfällt auch das Vorsteuerrisiko. Und nicht zuletzt erleichtert die EU-weit einheitliche Definition des E-Rechnungsformats den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Wachstumschancengesetz setzt Anforderungen der ViDa-Initiative der EU um

Denn mit dem Wachstumschancengesetz folgt der deutsche Staat den Vorgaben der ViDA-Initiative („VAT in the Digital Age“), die die EU-Kommission aufgestellt hat. Sie soll das Mehrwertsteuersystem im europäischen Wirtschaftsraum modernisieren und in das digitale Zeitalter überführen. Dabei bildet die einheitliche E-Rechnung die Grundlage für ein zentrales Meldesystem für Transaktionen innerhalb der EU. Unternehmen, die grenzüberschreitend geschäftlich tätig sind, müssen 2028 in der Lage sein, elektronische Rechnungen auszustellen, zu empfangen und zu verarbeiten. Eine besondere Herausforderung liegt hier darin, die spezifischen Anforderungen in den Zielländern zu erfüllen. Denn diese werden nach wie vor nicht einheitlich sein.

So bauen manche Mitgliedsstaaten auf ein zentrales nationales Meldesystem für Transaktionen innerhalb der EU – das wohl auch hierzulande kommen wird. Andere möchten wiederum dezentral verschiedene solcher Plattformen zulassen, ein Modell, das etwa Frankreich anstrebt. Sehr unterschiedlich ist auch der Umsetzungsfortschritt der E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich in den einzelnen EU-Staaten: Während Regelungen in Ländern wie Italien oder Polen bereits existieren, arbeiten andere –zum Beispiel Frankreich oder Ungarn – noch an der Umsetzung in nationales Recht. Umfangreiche Informationen zum Fortschritt in den einzelnen Mitgliedstaaten stellt die EU-Kommission auf ihrer Website zur Verfügung.

Fazit

Unternehmen sollten sich zeitnah auf die E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze vorbereiten. Zwar wird diese EU-weit erst ab 2028 verpflichtend, beim innerdeutschen Handel greifen die ersten Übergangsregelungen aber bereits zum 1. Januar 2025: Dann müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Lösungen zur elektronischen Rechnungsverarbeitung wie nscale IM sind schon heute in der Lage, die Vorgaben des Wachstumschancengesetzes und spezifischer Regelungen anderer EU-Mitgliedsstaaten zu erfüllen. Wie Unternehmen sich ganzheitlich digital aufstellen, um im Rahmen des Wachstumschancengesetzes möglichst große Mehrwerte zu erzielen, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Digitalisierungspartner wie Ceyoniq können Betriebe dabei unterstützen, ein individuelles, in eine digitale Gesamtlösung integriertes elektronisches Rechnungsmanagement zu implementieren.



Perfect PDF 12: XRechnung & ZUGFeRD erstellen und bearbeiten

veröffentlicht von soft Xpansion GmbH & Co. KG am 20.02.2024 um 13:46

Am Horizont zeichnet sich die zum 1.1.2025 geplante E-Rechnungspflicht ab. soft Xpansion bietet im Vorgriff darauf auch in seiner Standardsoftware-Familie Perfect PDF 12 bereits jetzt umfangreiche Funktionen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Union zur E-Rechnung (Erstellung, Bearbeitung, Anzeige und Umwandlung der unterstützten Standards XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X). Verfügbar sind ein Upgrade sowie ab sofort auch zusätzlich eine eigenständige Programm-Edition Perfect E-Rechnung. Mit dem aktualisierten Programmupgrade und der neu veröffentlichen Edition können nun auch XML-Dateien, also die eigentlichen Rechnungsdateien, erstellt werden.

Elektronische Rechnung: Vorteile
Mit E-Rechnungen können Rechnungsdaten strukturiert elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet werden - anders als mit einer Papierrechnung, Bild- oder einfachen PDF-Datei. E-Rechnungen ermöglichen also eine durchgehend digitale Verarbeitung - von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung. Das spart Zeit und Kosten.

Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland & daraus folgende Chancen
Der verpflichtende Einsatz elektronischer Rechnungen ist zwar erst ab dem 1.1.2025 geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen zudem noch nicht alle Details fest, das zugrundeliegende Gesetzesvorhaben befindet sich gegenwärtig beim Vermittlungsausschuss von Bundesrat/Bundestag, und es wird Übergangsfristen geben. Aber: Die E-Rechnung kommt, momentane Verzögerungen bis zum Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes räumen Rechnungstellern und Empfängern nur mehr Zeit ein, sich rechtzeitig vorzubereiten. Die aktuellen Entwicklungen können verfolgt werden, bereits bestehende Softwarelösungen lassen sich in Ruhe prüfen und Rechnungsprozesse erfahren so von Anfang an die richtige Gestaltung.



E-Rechnungen im Rechnungseingang einfach einführen

veröffentlicht von gotomaxx software GmbH am 02.02.2024 um 06:55

gotomaxx erleichtert Unternehmen die Umstellung auf ZUGFeRD im Rahmen des Wachstumschancengesetzes

Die gotomaxx software GmbH, ein führender Anbieter von Softwarelösungen für Dokumenten- und Rechnungsmanagement, unterstützt Unternehmen bei der bevorstehenden Einführung einer verpflichtenden Nutzung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr. Im Fokus steht dabei das ZUGFeRD-Format, das vom Bundesfinanzministerium im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorangetrieben wird.

Die Umstellung auf elektronische Rechnungen, insbesondere auf ZUGFeRD, bietet Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern auch ihre Geschäftsprozesse zu optimieren. gotomaxx stellt nicht nur innovative Softwarelösungen bereit, sondern bietet Unternehmen umfassende Unterstützung auf dem Weg zur erfolgreichen ZUGFeRD-Einrichtung.

gotomaxx ermöglicht dies durch:

  1. Spezialisierte Schulungen und Seminare: gotomaxx veranstaltet Schulungen und Seminare, die Unternehmen fundiertes Wissen über die Umstellung auf ZUGFeRD vermitteln. Von den Grundlagen bis zu fortgeschrittenen Implementierungsstrategien werden alle relevanten Aspekte abgedeckt.
  2. Informative Whitepaper und Leitfäden: gotomaxx bietet praxisnahe Einblicke, Best Practices und detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur ZUGFeRD Einrichtung durch informativen Content.
  3. Anschauliche Videos: Unternehmen erhalten einen visuellen Überblick über ZUGFeRD und die Vorteile elektronischer Rechnungen durch anschauliche Videos, die den Integrationsprozess erleichtern. 
  4. Persönliche Beratung durch ZUGFeRD Experten: gotomaxx stellt Unternehmen erfahrene ZUGFeRD Experten zur Verfügung, die individuelle Beratungstermine anbieten und maßgeschneiderte Lösungen für spezifische Anforderungen präsentieren.

Die Zusammenarbeit mit gotomaxx bedeutet für Unternehmen nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Chance, ihre Prozesse effizienter zu gestalten und die Zukunft der digitalen Geschäftsabwicklung aktiv zu gestalten.

Für weitere Informationen, Schulungstermine oder individuelle Beratungstermine stehen die Experten von gotomaxx gerne zur Verfügung. Interessierte Unternehmen sind eingeladen, Kontakt aufzunehmen und ihre Geschäftsprozesse gemeinsam mit gotomaxx zu optimieren.

gotomaxx-Lösungen im E-Rechnungseingang: https://youtu.be/FGwBUo4mMDM

 



E-Rechnungen im Rechnungsausgang einfach einführen

veröffentlicht von gotomaxx software GmbH am 18.01.2024 um 12:08

gotomaxx vereinfacht den Rechnungsaustausch mittelständischer Unternehmen, indem XRechnung & ZUGFeRD Belege direkt aus Windows- und Web-ERP-Systemen präzise bereitgestellt, archiviert und empfangen werden.

Bereits bei über 25.000 Kunden erfolgreich eingesetzt, sind die gotomaxx Lösungen Ihr Schlüssel zur effizienten Geschäftskommunikation. Nutzen auch Sie dieses Universalwerkzeug, um den Versand und Empfang von kaufmännischen Belegen und Schriftstücken mühelos zu bewältigen.

Führen Sie E-Rechnungen kostengünstig und effektiv ohne Projekt ein, und automatisieren Sie Ihren gesamten Geschäftspostprozess mit den gotomaxx Lösungen. Wie das funktioniert?

Im Video erläutern wir es Ihnen:https://youtu.be/kYiXgLnYkm4 

Mehr erfahren?

Papierstapel, manuelle Prozesse und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – es gibt viel zu bedenken, um die E-Rechnungspflicht in Unternehmen umzusetzen. Lesen Sie, wir gotomaxx Ihnen hilft, die Herausforderungen zu meistern: https://www.gotomaxx.com/loesungen/zugferd_xrechnung/



Internationale Spedition SST GmbH führt obwyse Enterprise ein / Hohe Wirtschaftlichkeit durch digitale Rechnungsprozesse vom Eingang bis zum Ausgang

veröffentlicht von OXSEED logistics GmbH am 19.12.2023 um 20:04

Internationale Spedition SST GmbH führt obwyse Enterprise ein

Hohe Wirtschaftlichkeit durch digitale Rechnungsprozesse vom Eingang bis zum Ausgang

Das Hamburger Schwer- und Spezialtransportunternehmen SST GmbH setzt seit 2023 für eine durchgängig digitale Abwicklung aller Abrechnungsprozesse flächendeckend auf obwyse Enterprise. Im Fokus der Einführung stehen insbesondere die standortübergreifende elektronische Eingangsrechnungsverarbeitung inkl. dem neuen obwyse Modul zur Separation und Aufbereitung von Rechnungsbeilagen sowie der elektronische Rechnungsausgang mit obwyse Shuttle. Zudem erfolgte eine Integration mit DATEV Rechnungswesen und WinSped® des Herstellers LIS.

 

Nach über zehnjähriger Zusammenarbeit mit der OXSEED logistics GmbH im Bereich der elektronischen Archivierung führte das Schwer- und Spezialtransportunternehmen SST GmbH mit Hauptsitz in Hamburg in diesem Jahr obwyse Enterprise als flächendeckende Lösung für die durchgängig digitale Abwicklung sämtlicher Abrechnungsprozesse an allen acht Standorten in Deutschland ein.

 

Die Implementierung der Lösung obwyse Invoices zur Bearbeitung elektronischer Eingangsrechnungen umfasste auch das neue obwyse Tool zur Aufbereitung von E-Mail-Beleganhängen. Diese Funktion erlaubt es, in einem Stapel von Beleganhängen einzelne Dokumente zu bearbeiten, Dokumente zu entfernen oder zu isolieren. Insbesondere im Bereich der speditionellen Eingangsrechnung ermöglicht dies etwa eine Weiterleitung von Abliefernachweisen an den Kunden, ohne Abrechnungsvorgänge mit Subunternehmen offenlegen zu müssen.

 

Beim elektronischen Rechnungsausgang lag der Fokus neben der Einführung von

E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format und der Möglichkeit zum IP-Druck in allen Niederlassungen auf der Implementierung des Moduls obwyse Shuttle zur kundenspezifischen Steuerung des Belegausganges.

 

Über Shuttle lässt sich genau konfigurieren, welche Daten- und Belegpakete jeweils über welchen Ausgangskanal – z.B. via E-Mail, FTP, AS2 oder IP-Druck – an welche Empfänger gesendet werden – auch dieses ist eine Lösung, die insbesondere für den Speditionsbereich vielfältige Einsatzmöglichkeiten birgt.

 

Neben der Anbindung von DATEV Rechnungswesen enthält die implementierte Lösung zudem für die gesamte Frachtrechnungsverarbeitung eine direkte Schnittstelle zu WinSped® von LIS, die eine automatisierte Prüfung und Freigabe von Frachtrechnungen erlaubt.

 

Daniel Wolf, Prokurist der SST GmbH, freut sich über die Einführung: „Mit der integrierten Funktion zur Belegbearbeitung und der direkten Schnittstelle zu LIS WinSped beinhaltet obwyse Enterprise viele Standardfunktionen für die besonderen Anforderungen, die wir als international tätiges Transportunternehmen an eine Dokumentenverwaltungs- und Workflowlösung haben. Dies bedeutet eine große Arbeitserleichterung für unsere Mitarbeiter und eine deutliche Beschleunigung unserer Geschäftsprozesse. Wir haben über zehn Jahre hinweg sehr gute Erfahrungen mit der Archivlösung von OXSEED gemacht und freuen uns, mit der Einführung von obwyse Enterprise jetzt auch den nächsten großen Schritt Richtung Digitalisierung gemeinsam zu machen.“

 

Weitere Informationen zu obwyse finden Sie unter www.obwyse.com.



obwyse integriert DATEV Buchungsdatenservice - Digitale Schnittstelle vereinfacht Datenaustausch zwischen Betrieb und Steuerbüro

veröffentlicht von OXSEED logistics GmbH am 22.11.2023 um 12:17

Mit dem DATEV Buchungsdatenservice implementiert obwyse eine Schnittstelle für den sicheren und direkten Datenaustausch mit dem Steuerbüro. Insbesondere Selbstständige, Unternehmen und Vereine, die ihre Buchführung durch eine Steuerkanzlei durchführen lassen, profitieren von der seitens DATEV geprüften und freigegebenen Integration. Die Umsetzung erfolgt für alle obwyse Lösungen mit Kontierungsfunktion und ist für obwyse Enterprise Kunden ab sofort verfügbar.

Buchungsdaten, Stammdaten und die zugehörigen Belegbilder einfach und ohne Medienbruch direkt von obwyse an die Steuerkanzlei übertragen - mit der Integration des DATEV Buchungsdatenservice ist diese Option für obwyse Nutzer ab sofort verfügbar. Die Schnittstelle ermöglicht einen sicheren und authentifizierten Austausch von Buchungs- und Stammdaten wie etwa Debitoren- und Kreditorenstammdaten, Buchungen, Zahlungsbedingungen oder Kontennotizen mit dem Steuerberatenden. Dabei ist es je nach Betriebsgröße effektiv, Vorkontierungen bereits im Rahmen der Belegbearbeitung in der vorgangsführenden obwyse Fachanwendung, bspw. im Eingangsrechnungsworkflow, in der Rechnungsproduktion oder im Rahmen der Zahlungserfassung, durchzuführen. Die Buchungsdaten werden anschließend virengeprüft von obwyse an die DATEV-Cloud bzw. DATEV Unternehmen online übergeben und können komfortabel als komplette Buchungssätze inklusive automatisch verknüpfter Belegbilder über das DATEV-Rechnungswesen-Programm des zuständigen Steuerbüros abgerufen werden.

Mit obwyse Professional, der E-Rechnungs- und Archivierungslösung für Selbstständige und kleine Unternehmen, den obwyse Enterprise Modulen obwyse Invoices für die Eingangsrechnungsbearbeitung und obwyse Billing für die Produktion und den Versand von Ausgangsrechnungen sowie obwyse Associations, der speziell für Vereine und Verbände gestalteten Lösung mit integriertem Mitgliedermanagement, erfolgt die Umsetzung der Schnittstelle für alle obwyse Editionen mit enthaltener Kontierungsfunktion.

„Mit der Integration des DATEV Buchungsdatenservice enthält obwyse jetzt eine Schnittstelle zur DATEV-Cloud, die nicht nur den Funktionsumfang unseres universellen Kontierungsmoduls erweitert, sondern unseren Nutzern den Datenaustausch mit dem Steuerdienstleister erheblich erleichtert“, so Monique Ostermann, Produktmanagerin bei obwyse. „Wir freuen uns, dass dieser Schritt nun gelungen ist.“

In obwyse Enterprise ist die Schnittstelle bereits verfügbar. User der Plattform obwyse Professional dürfen sich ab Anfang 2024 auf die neue Funktion zum Datenaustausch freuen.

Weitere Informationen zu obwyse finden Sie unter www.obwyse.com.



Maßnahmenplan zur E-Rechnung

veröffentlicht von gotomaxx software GmbH am 20.11.2023 um 15:18

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025 ist es entscheidend, dass Ihr Unternehmen sich jetzt auf die digitale Transformation vorbereitet. Bei gotomaxx verstehen wir die Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse. 

Lesen Sie, wie Sie ohne großes Projekt die E-Rechnung im ZUGFeRD / XML Format für Ihr Unternehmen umsetzen können. 

Jetzt Whitepaper downloaden: https://www.gotomaxx.com/loesungen/zugferd_xrechnung/ 



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