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Wieso passt das ZUGFeRD Schema nicht zur Spezifikation?

veröffentlicht von GS1 Germany GmbH am 25.09.2015

Themen: Grundlagen
Branche: Branchenunabhängig
Dokumentenart: Fachartikel

Quelle: Corrigendum zur ZUGFeRD Spezifikation vom 29. September 2014, FeRD

Die Spezifikation definiert das ZUGFeRD Format

Das ZUGFeRD Datenmodell wird aus der Core Component Library von UN/CEFACT gebildet. Da sich mit diesen Komponenten neben der Rechnung noch weitere Prozesse (z.B. Bestellung, Lieferavisierung, Transport, Zahlung) abbilden lassen, enthalten einige Komponenten mehr Informationen als im Rahmen von ZUGFeRD benötigt werden.

Aus technischen Gründen lassen sich nicht alle diese nicht benötigten Komponenten in den XML-Schemadateien unterdrücken (Venetian Blind Ansatz). Aus dem gleichen Grund lassen sich auch nicht alle Kardinalitäten der Spezifikation in der XML-Schemadatei abbilden.

Als Beispiel sei die Angabe des Käufers genannt. Diese ist im Typ SpecifiedSupplyChainTradeSettlement definiert. Da der gleiche Typ sowohl für die Kopfebene der Rechnung, als auch für die Positionsebene der Rechnung verwendet wird, kann laut XML Schema der Käufer theoretisch auch auf der Positionsebene angegeben werden, was fachlich keinen Sinn ergibt. Aus diesem Grund ist die Angabe des Käufers nur auf Kopfebene erlaubt. Dies ist entsprechend in der Spezifikation dokumentiert.

Um eine technische Validierung bzw. Erstellung von ZUGFeRD XML-Dateien zu ermöglichen liefert das FeRD zusätzlich eine XML Schematron-Datei aus. Diese enthält einen technischen Regelsatz, der das XML-Schema weiter einschränkt und die fachlichen Anforderungen der Spezifikation technisch umsetzt. Somit sollte in der Praxis für die Prüfung einer technisch einwandfreien XML-Datei immer nur die Kombination aus XML-Schema und Schematron-Datei herangezogen werden. Somit gilt stets die Spezifikation als maßgeblich und nicht das XML Schema (alleine).


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