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E-Rechnungs-Übertragungspflicht wird möglicherweise kostenpflichtig
veröffentlicht von usegroup am 02.02.2026Themen: E-Rechnung Allgemein, Politik, Rechnungsausgang, Rechnungseingang, Steuern & Recht
Branche: Branchenunabhängig
Dokumentenart: Redaktioneller Paper
Der Heise-Verlag war so nett das Finanzministerium mal zu fragen, ob man denn gedächte, die kommende E-Rechnungs-Übertragungspflicht kostenlos werden zu lassen. Die Antwort vom 29.01.2026 war, man berücksichtige in den Planungen, dass sie "kostengünstig" werden solle.
Zitat:
"Das BMF arbeitet gemeinsam mit den Ländern intensiv an der Konzeptionierung eines einheitlichen Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Umsätze, das sich inhaltlich und zeitlich an den einschlägigen EU-Vorgaben orientiert. Ein Aspekt der Planungen ist dabei das Interesse von Unternehmen, Meldedaten an die Finanzverwaltung bürokratiearm und kostengünstig übermitteln zu können. Details können wir wegen der noch laufenden Abstimmungen noch nicht nennen."
Lies: Sie wird nicht zwangsläufig kostenlos.
Zum Kontext: Hier geht es noch nicht um die Schreibpflicht (in Deutschland ab 01.01.2027) sondern um die Phase danach, die Übermittlungspflicht. In Frankreich startet diese Übermittlungspflicht bereits diesen September und ist nicht kostenlos. Hintergrund ist der, dass verpflichtend Dienstleister (ehemals PDPs, jetzt APs genannt) eingesetzt werden müssen, die sich mehrfach kostenpflichtig zertifizieren müssen, u.a. für Peppol und ISO27000, und die diese Zertifizierungskosten gern an ihre Nutzer weiter geben.
Hier geht's zur Petition, dass die Übermittlungspflicht in Deutschland, wenn schon nicht open-source und dezentral dann bitteschön wenigstens kostenfrei bleiben/werden soll, wenn wir schon zu GoBD, zur Validierung und Visualisierung gezwungen werden - und der Gesetzgeber bei 1.2mrd Rechnungen 14mrd€ pro Jahr sparen (lies Umsatzsteuermehreinnahmen haben) möchte.
Veröffentlicht von/inhaltlich verantwortlich: Jochen Stärk


