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Was ist das Wachstumschancengesetz?
Das Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist das Ergebnis einer umfassenden Überarbeitung der Steuergesetzgebung, in der es vor allem um Änderungen des Umsatzsteuergesetzes geht. Es wurde im März 2024 vom Bundestag beschlossen und zielt darauf ab, das wirtschaftliche Wachstum zu fördern, Steuervereinfachungen herbeizuführen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen in Bezug auf verschiedenste Steuern, Abgabeordnungen und Zulagen. Ein zentraler Baustein dabei ist die verbindliche Einführung der E-Rechnung, die Unternehmen EU-rechtlichen Vorgaben entsprechend helfen soll, ihre Prozesse effizienter und moderner zu gestalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Neben vielen kleinteiligen Anpassungen und Änderungen verschiedener Steuergesetze enthält das Wachstumschancengesetz vor allem eine radikale Neubewertung des §14 Umsatzsteuergesetz (UstG), die die obligatorische Verwendung einer E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäftsverkehr zum Ziel hat. Diese wird in der Ausführungsverordnung vom Oktober 2024 konkretisiert. Die Neureglung gilt seit Januar 2025 und „bildet einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs dar“.
Genau hier bietet sich die Chance für Unternehmen, ihre über Jahre gewachsenen Rechnungsprozesse zu modernisieren und alte Zöpfe abzuschneiden. Die so erzielte Effizienzsteigerung stärkt die Wettbewerbsposition Ihres Unternehmens. Mit der richtigen Strategie implementieren Sie auf diese Weise nicht nur schlankere Prozesse, sondern sind auch rechtzeitig gerüstet für den nächsten Schritt: die Einführung eines verpflichtenden Meldesystems, dies bis zum Ende des Jahrzehnts umgesetzt sein dürfte.
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