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Die E-Rechnung wird nun auch in Deutschland zur Pflicht!
Der Bundesrat hat heute 22.03.2024 im Rahmen vom Wachstumschancengesetz der Einführung der verpflichtenden B2B E-Rechnung in Deutschland zugestimmt.
Das bedeutet dieses Vorgehen für deutsche Unternehmen?
a) Ab 01.01.2025 wird für alle deutschen B2B-Geschäfte der Empfang von E-Rechnungen gemäß Europäischer Norm EN16931, d. h. :
- ZUGFeRD ab Version 2.X (CII-XML embedded in PDF/A-3) und
- XRechnung (CII-XML only oder UBL-XML only)
verpflichtend.
b) Die Sendeverpflichtung für E-Rechnungen erfolgt schrittweise bis Ende 2027.
c) Bestehende und bewährte EDI-Verbindungen, die den Vorgaben entsprechen, können weiterhin benutzt werden.
d) Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise und steuerbefreite Lieferungen und Leistungen nach UStG § 4 Nr. 8 bis 29.
Was spricht für dieses Vorgehen in Deutschland?
a) Langjährige Expertise und Erfahrung im Bereich elektronischer Geschäftsdatenaustausch (EDI) für E-Rechnungen sowie in der B2B- und ERP-Integration vorhanden.
b) Die EN16931-Standards ZUGFeRD/FacturX und XRechnung sind etabliert.
c) Fokussierung, E-Rechnung ist vom Thema Meldesystem (eReporting) entkoppelt und reduziert Komplexität und Aufwand.
d) Die Einführung des Meldesystems ist erst ab 2028 geplant i. R. der ViDA -Initiative der EU und erfolgt nach der Einführung der E-Rechnung.
Ich wünsche allen Unternehmen in Deutschland viel Erfolg bei der Einführung der verpflichtenden B2B E-Rechnung.
Es ist dafür wichtig, dass Unternehmen sich jetzt eingehend mit den Erfordernissen der E-Rechnung befassen.
Erfahren Sie mehr über unsere E-Invoicing-Lösungen.
Kontakt:
Rolf Wessel |
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SEEBURGER AG - D-75015 Bretten |
Work: +49 (0) 7252 96-1257 Email: r.wessel@seeburger.de
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