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ZUGFeRD nun auch in NRW erlaubt

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2575.pdf
[16.7.2018] Die gesetzliche Grundlage für die Einführung der E-Rechnung hat jetzt der Landtag von Nordrhein-Westfalen geschaffen. Ab dem 1. April 2020 können Unternehmen Rechnungen bei öffentlichen Auftraggebern elektronisch einreichen - ZUGFeRD ist erlaubt.
In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag mit der Änderung des E-Government-Gesetzes den rechtlichen Rahmen für die Einführung der E-Rechnung geschaffen. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mitteilt, können Unternehmen ihre Rechnungen ab dem 1. April 2020 elektronisch bei öffentlichen Auftraggebern einreichen.
„Die elektronische Rechnungsstellung bietet Chancen sowohl für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft als auch für eine moderne Verwaltung“, meint Nordrhein-Westfalens Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart. „Von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung versetzen wir Unternehmen und Behörden in die Lage, ihre Prozesse von Anfang bis Ende zu digitalisieren. Mit der Einführung der E-Rechnung bringen wir Wirtschaft und Verwaltung näher zusammen.“
Die Umsetzung soll nach Angaben des Ministers nun schnell vorangetrieben werden: Unmittelbar nach der Sommerpause würden die Rahmenbedingungen für die Einreichung der elektronischen Rechnungen konkretisiert. Für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen sei ein bundesweit abgestimmtes und einheitliches Vorgehen zwingend geboten. Das gelte insbesondere für das Datenformat der elektronischen Rechnung. „Wir stimmen uns hierzu mit dem Bund und den anderen Ländern ab“, so Minister Pinkwart. Das Vergabeportal Nordrhein-Westfalen soll zudem als zentrale Eingangsplattform für elektronische Rechnungen ausgebaut werden.